Haftungsrisiken
Schadensersatz kann teuer werden. Deshalb sind Haftungsrisiken vorrangig und umfassend abzusichern. Wer heiratet, sollte prüfen, ob für beide Partner Versicherungsschutz besteht. Singlepolicen können auf eine Familienpolice umgestellt werden, etwaige Doppelversicherungen können gekündigt werden, sofern dadurch der bisher bestehende Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.
Übernahme Krankheitskosten
Durch eine Heirat ergibt sich unter Umständen Änderungs- und Beratungsbedarf, z. B. in Bezug auf Beihilfevorschriften für Beamte, Ehegatten-Nachversicherung in der privaten Krankenversicherung oder die Mitversicherung von Ehepartnern oder Kindern.
Krankheits-/unfallbedingte Einkommensausfälle
Es sollte geklärt werden, ob bei der Bedarfsermittlung das Einkommen/Vermögen beider Partner gemeinsam oder getrennt betrachtet werden soll. Entsprechend sollte eine bestehende Versorgung angepasst oder eine neue eingerichtet werden.
Pflegefallrisiko
Es sollte geklärt werden, ob bei der Bedarfsermittlung das Einkommen/Vermögen beider Partner gemeinsam oder getrennt betrachtet und eventuelle Pflegeleistungen des jeweils Anderen berücksichtigt werden sollen. Entsprechend sollte eine bestehende Versorgung angepasst oder eine neue eingerichtet werden. Der Schutz des Ehepartners (und ggf. der Kinder) im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Langlebigkeitsrisiko*
Bei einer Heirat entstehen gegenseitige Versorgungsverpflichtungen – gesetzlich oder vertraglich. Daher sollte die Altersvorsorge beider Ehepartner komplett analysiert werden, zum Beispiel hinsichtlich der Höhe der Absicherung, der Bezugsrechte und der Garantiezeiten.
* Mit "Langlebigkeitsrisiko" ist gemeint, dass bereits vor dem Tod Auszahlungspläne enden oder gebildetes Kapital verbraucht ist. Anders als etwa die gesetzliche Altersrente oder lebenslang gewährte private oder betriebliche Renten, die mind. bis zum Tod der versicherten Person gezahlt werden.
Todesfallrisiko
Anlässlich einer Heirat stellt sich die Frage, ob (zusätzlicher) Absicherungsbedarf bei Tod eines Ehepartners besteht. Daher sollte dieser Bereich für beide Ehepartner analysiert werden. Hierzu gehört auch, bestehende Versorgungen zum Beispiel hinsichtlich der Höhe der Absicherung, der Bezugsrechte und der Garantiezeiten zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.
Sonstige Risiken
Singlepolicen (Rechtsschutz, Assistance) können auf eine Familienpolice umgestellt und etwaige Doppelversicherungen gekündigt werden, sofern dadurch der bisher bestehende Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.
Sachwertrisiken
Die Höhe der Sachwerte wird in der Regel durch die Heirat selbst nicht verändert, ausgenommen durch Geschenke.
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Eine sinnvolle Strukturierung der Verbindlichkeiten sollte je nach Lebensform und finanzieller Absprache bzw. Güterstand unbedingt gewährleistet werden. Sind Dispositionskredite (Kontokorrentkredite) vorhanden oder durch die Heirat entstanden, ist eine schnelle Tilgung oder mittelfristige Umfinanzierung sinnvoll.
Kurzfristige Anlagen
Die Kosten eines gemeinsamen Haushalts verändern sich möglicherweise mit der Heirat. Dieses ist beim Liquiditätspuffer zu berücksichtigen. Generell sollten zwei bis drei Monatsnettogehälter auf einem Tagesgeldkonto oder Sparbuch kurzfristig verfügbar sein. Eine sinnvolle Strukturierung des Vermögens nach Verfügbarkeit ist zu empfehlen.
Mittelfristige Verbindlichkeiten
Durch eine Heirat kann sich die Liquidität der Partner ändern. Dieses sollte zum Beispiel bei der Verlängerung eines Darlehens berücksichtigt werden. Die aktuelle Liquidität steckt auch den Rahmen für die maximale laufende Belastung aus einer neuen Finanzierung ab. Dabei sind der aktuelle Orientierungszins und/oder die Option auf Sondertilgungen zu berücksichtigen. Wichtig ist ferner, die Restlaufzeit am Alter des/der Kreditnehmer sowie der Lebensplanung auszurichten. Anhand einer Liquiditätsprognose (z.B. laufende Einnahmen und Ausgaben sowie zusätzliche dauerhafte Verpflichtungen) sollte die Struktur der Verbindlichkeiten bei Bedarf optimiert werden.
Mittelfristige Anlagen
Die Sparraten sollten an die veränderte Liquiditätssituation und die veränderte Risikotragfähigkeit des Haushalts (Stichworte Kern- oder Patchwork Familie; ein oder mehrere Einkommen) angepasst werden. Wird ein Dispositionskredit in Anspruch genommen, ist ggf. die Auflösung von Vermögenswerten zur Ablösung der Verbindlichkeiten zu prüfen.
Langfristige Verbindlichkeiten
Nach einer Heirat ist eine detaillierte Analyse der Verbindlichkeiten empfehlenswert. Der aktuelle Orientierungszins und/oder die Option auf Sondertilgungen sollten berücksichtigt werden. Wichtig ist, die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten am Alter des/der Kreditnehmer sowie der Lebensplanung auszurichten. Anhand einer Liquiditätsprognose (z.B. laufende Einnahmen und Ausgaben sowie zusätzliche dauerhafte Verpflichtungen) ist bei Bedarf die Strukturierung der Verbindlichkeiten empfehlenswert.
Langfristige Anlagen
Die Sparraten sollten an die veränderte Liquiditätssituation und die veränderte Risikotragfähigkeit des Haushalts (Stichworte Kern- oder Patchwork Familie; ein oder mehrere Einkommen) angepasst werden. Wird ein Dispositionskredit in Anspruch genommen, ist ggf. die Auflösung von Vermögenswerten zur Ablösung der Verbindlichkeiten angebracht. Dies kann die Zinsbelastung im Einzelfall erheblich reduzieren.