Ihre persönliche Checkliste: Umzug×

Haftungsrisiken

Durch einen Umzug können Haftungsrisiken entstehen oder entfallen, z. B. wenn am neuen Wohnort ein Öltank vorhanden ist oder eine Vermietung von Wohnraum erfolgt. Auch wenn sich Änderungen bezüglich der im Haushalt lebenden Personen ergeben, können Anpassungen des Versicherungsschutzes notwendig werden. Kfz müssen möglicherweise umgemeldet werden, Tarifierungsmerkmale (Laufleistung, Wohneigentum, Abstellplatz etc.) können sich ändern.


Sachwertrisiken

Auf Grund des Umzugs können verschiedene Versicherungen für Sachwerte betroffen sein (Neuabschluss oder Änderung). Der Umzug muss dem jeweiligen Versicherer in der Regel unter Beachtung von Fristen gemeldet werden. Bei Mobilien sollte Versicherungsschutz während des Umzuges bestehen (am alten und am neuen Risikoort sowie auf dem Transportweg). Die Versicherungssumme ist unter Umständen anzupassen und die Risikoverhältnisse am neuen Ort müssen überprüft und ggf. dem Versicherer gemeldet werden. Bei Immobilien ist zu prüfen, ob eine Nutzungsänderung vorliegt, die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat.


Sonstige Risiken

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Änderung bzw. ein Neuabschluss im Bereich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz erforderlich sein, z. B. bei Umzug aus einer Mietwohnung in ein Eigenheim. Sofern in Folge des Umzugs Vermietung von Wohnraum erfolgt oder nicht mehr erfolgt, ist der Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.


Übernahme Krankheitskosten

Sofern Beihilfeergänzungsversicherungen bestehen und ein Umzug in ein anderes Bundesland mit Wechsel des Dienstherrn erfolgt, kann eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich sein.


Übrige Personenrisiken

Durch regional unterschiedliche Lebenshaltungskosten kann sich der abzusichernde Bedarf im Bereich Personenrisiken (Tod, Langlebigkeit*, Pflege, Einkommensausfälle) ändern.

* Mit "Langlebigkeitsrisiko" ist gemeint, dass bereits vor dem Tod Auszahlungspläne enden oder gebildetes Kapital verbraucht ist. Anders als etwa die gesetzliche Altersrente oder lebenslang gewährte private oder betriebliche Renten, die mind. bis zum Tod der versicherten Person gezahlt werden.


Kurzfristige Verbindlichkeiten

Ein Umzug kostet Geld, beispielsweise weil Umzugskosten zu tragen sind oder Neuanschaffungen getätigt werden müssen. Sofern hierfür kurzfristige Verbindlichkeiten aufgenommen wurden, sollten diese schnellstmöglich zurückgeführt werden.


Kurzfristige Anlagen

Wurden für den Umzug kurzfristige Anlagen aufgelöst, beispielsweise um Umzugskosten zu bezahlen, Mietsicherheiten zu stellen oder eine Maklercourtage zu entrichten, ist zu empfehlen, den Liquiditätspuffer wieder aufzufüllen. Generell sollten 2-3 Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto oder Sparbuch verfügbar und nicht längerfristig gebunden sein.


Mittelfristige Verbindlichkeiten

Unter der Voraussetzung ausreichender Liquidität sollte der Ansparvorgang für größere Neuanschaffungen bereits einige Jahre vor dem Umzug beginnen. Es empfiehlt sich daher die Auflösung von mittelfristigen Ansparvorgängen, die zugunsten geplanter größerer Anschaffungen (z. B. neue Küche) getätigt wurden, sofern eine Auflösung kurzfristiger Anlagen zur Deckung der entstehenden Kosten nicht ausreicht.