Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt nicht nur für PKW; auch Anhänger, Motorräder und Mofas müssen haftpflichtversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.

Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab.

Ihre professionelle Risikoanalyse: Kfz×


Haftpflicht

Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall.

Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Fahrer-Unfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen.


Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch

  • Feuer
  • Kabelbrände
  • Explosion
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Unfällen mit Haarwild
  • Diebstahl
  • Glasbruch

In der Teilkaskoversicherung kann eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.


Vollkasko

Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert:

  • selbstverschuldete Unfälle
  • höhere Gewalt
  • Vandalismus

Für Teil- und Vollkaskoversicherung können Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.