Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie zu sorgen. Neben der Privathaftpflicht ist die „BU“ eine der wichtigsten Versicherungen - denn im Laufe eines Lebens geht es um Hunderttausende Euro.

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Gesetzliche Absicherung

Alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. An ihre Stelle trat damals die sog. Erwerbsminderungsrente. Konkret:

  • Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurden ersetzt durch den Begriff der Erwerbsminderung. Sie liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein. Es wird also weder die soziale Stellung im Beruf noch die Einkommenssituation berücksichtigt.
  • Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer ein auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbares Restleistungsvermögen von unter drei Stunden hat.
  • Bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von drei bis unter sechs Stunden erhalten diese Versicherten die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Erwerbsminderungsrenten werden bei fortbestehender Erwerbsminderung bis zum 65. bzw. 67. Lebensjahr (je nach Geburtsjahr) gezahlt. Danach hat der Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente in mindestens gleicher Höhe.

Für alle müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Bei Eintritt der Erwerbsminderung muss der Versicherte in den letzten fünf Jahren davor mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben (Ausnahme: Ein Arbeitsunfall führt zur Erwerbsminderung). Zudem existieren Sonderregelungen für Selbständige, Freiberufler und Handwerker.


1.000.000 Euro

Ein Arbeitnehmer (geboren am 10.02.1990) hat bei voller Erwerbsminderung maximal mit einer Rente in Höhe etwa 40 % seines Bruttoeinkommens zu rechnen. Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt maximal etwa 20 % des Bruttoeinkommens (Rentenformel: Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor).

Bei einem Bruttogehalt von 2.500 Euro und 5 Jahren Berufstätigkeit würde er/sie nährungsweise etwa 760 Euro bei voller und 380 Euro monatlich bei halber Erwerbsminderung erhalten.

Übrigens: Die schlichte Aufsummierung der Bruttogehälter unseres Beispiels bis zum Rentenalter ergibt bei einer Steigerung von 1 % p.a. rund 1.700.000 Euro. Zieht man hiervon Steuern und Sozialabgaben pauschal ab, verbleiben noch rund 1.000.000 Euro (+10 % / - 10%).

Die Höhe dieser Summen, ist auch der Grund einer sehr ausgiebigen Prüfung des Leistungsanspruchs. Da es hier viele Fallstricke gibt, die vermeidbar sind, sollten Sie im Fall der Fälle einen Leistungsantrag niemals ohne professionelle Begleitung stellen.


Am Ende des Geldes

Auch die Prämien einer Berufsunfähigkeitsversicherung summieren sich über die Laufzeit eines Vertrags auf einen nicht unerheblichen Betrag. Geht man also von einer Prämiensumme von etwa 20.000 Euro aus, so würde das ausreichen, um 1.500 Euro für rund 13 Monate zu finanzieren. Dann wäre sozusagen das "Ende des Geldes" erreicht und Verpflichtungen sowie Verbindlichkeiten könnten nicht mehr bedient werden - sofern die "gesparten" 20.000 Euro überhaupt verfügbar gewesen wären.

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Die Absicherung dieses Risikos gegen eine überschaubare monatliche Prämie ist daher dringend anzuraten.


25 %

Etwa jeder Vierte scheidet aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben aus, so eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts. Das Durchschnittsalter liegt dabei bei rund 55 Jahren.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind ca. 13 % der Rentenneuzugänge Erwerbsminderungsrenten. Die häufigsten Ursachen für eine Erwerbsminderung sind nicht, wie oft vermutet, Unfälle sondern Krankheiten. Auch sind in den letzten Jahren Zugänge aufgrund von orthopädischen Erkrankungen zurückgegangen, wogegen Zugänge wegen psychischer Erkrankungen zugenommen haben, was unter anderem an besseren Diagnosemöglichkeiten liegt. Auch haben diese Zugänge weniger etwas mit der "individuellen psychischen Robustheit" zu tun, sondern eher mit den Folgen einer anhaltender beruflicher Dauerbelastung.

  • 40 % Psychische Erkrankungen
  • 14 % Orthopädische Erkrankungen
  • 13 % Krebs, Maligne Tumore
  • 12 % Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • 12 % Sonstige Erkrankungen
  • 5 % Erkrankungen des Nervensystems
  • 4 % Stoffwechselerkrankungen

Beachtenswert ist dabei, dass die "Leistungshürden" der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente deutlich höher sind als die einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung teilen sich die Altersgruppen der Leistungsempfänger wie folgt auf:


Formen der Arbeitskraftabsicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das größte Spektrum von Fällen ab, in denen Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Hier wird geprüft, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können oder nicht.

Am Markt existieren mittlerweile noch weitere Formen der Arbeitskraftabsicherung. Diese unterscheiden sich in ihrem Leistungsumfang deutlich und auch die Gesundheitsprüfung ist unterschiedlich streng. Im Wesentlichen kann man hierbei drei Gruppen unterscheiden:

  • Absicherung des Berufs: Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Absicherung einer Tätigkeit des allg. Arbeitsmarkts: Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Absicherung der körperlichen Fähigkeiten: Funktionale Invaliditätsabsicherung, Unfallversicherung, Grundfähigkeitenversicherung und Dread-Disease-Versicherung

Beitragsreduzierung oder ...

Die einfachste Variante ist die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsreduzierung. Der Versicherungsnehmer zahlt eine Prämie für die vereinbarte Versicherungsleistung. Im Leistungsfall wird die Rente bis zum vertraglichen Leistungsendalter (z. B. 65 oder 67 Jahre) gezahlt. Die tatsächlich zu zahlende Betrag ist - im Vergleich zur eigentlich kalkulierten Prämie - deutlich reduziert, da die Überschüsse mit den laufenden Prämien verrechnet werden.


... "Geld-zurück-Garantie"?

Überschüsse können statt für eine Beitragsreduzierung auch für einen im Vertrag enthaltenen Sparprozess verwendet werden. Der Versicherungsnehmer erhält dann am Ende der Vertragslaufzeit eine Auszahlung, deren Höhe aber nicht garantiert werden kann, da sie zum einen vom Verlauf der Überschüsse, zum anderen von der Fondsentwicklung abhängt.

Sollte Ihnen einmal so ein Vorschlag unterbreitet worden sein, so findet sich der Grund dieses Handelns in der Regel in der Tatsache, dass die Vergütung des Vermittlers von der Beitragssumme abhängt. Denn die Gesamtsumme der über die Vertragslaufzeit zu zahlenden Beiträgen wird durch diese Art der Überschussverwendung bzw. die Aufrundung der Prämie auf etwa 100 Euro deutlich erhöht.

Da gerade die Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern einmal abgeschlossen, auf jeden Fall aufrecht erhalten werden sollte, sollte auch die finanzielle Belastung so gering als möglich sein. Hier ist eine Reduzierung der zu zahlenden Prämien i. d. R. deutlich vorteilhafter als ein fest an den Vertrag gebundener Sparprozess.

An übermorgen denken

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann dennoch an einen Sparvertrag angekoppelt werden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich die prognostizierte Altersrente an der Höhe der Berufsunfähigkeit orientiert und daher eine langfristige Planbarkeit gegeben ist. Denn die Berufsunfähigkeitsrente endet mit dem festgelegten Endalter - z. B. mit 67 oder 65 Jahren. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass Sie die beiden Komponenten des Vertrags auch wieder voneinander trennen können, ohne Ihren Berufsunfähigkeitsschutz zu riskieren.

Die Idee dieser Kombination funktioniert auch bei getrennten Verträgen bei zwei unterschiedlichen Gesellschaften, sofern im Sparvertrag ebenfalls eine sog. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart wurde. Sollten Sie berufsunfähig werden, werden die Prämien des Sparvertrags vom Versicherer gezahlt, was dafür sorgt, dass die Altersrente nicht gefährdet wird. Sie erhalten aus einem Vertrag eine Berufsunfähigkeitsrente, während der andere Vertrag weiter bespart wird und Ihre Altersrente aufbaut.


Basisrente, Riester, betriebliche Altersversorgung

Neben der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Diese Versicherung wird als Zusatzvertrag etwa an eine Risikolebensversicherung oder eine Rentenversicherung angehängt. Das kann unter anderem mit Verträgen wie Basisrenten (1. Schicht) oder Direktversicherungen (2. Schicht) geschehen, allerdings folgt die Leistung bei Berufsunfähigkeit der nachgelagerten Besteuerung der Hauptversicherung und muss entsprechend hoch angesetzt werden. Die (steuerliche) Förderung der Beiträge wird also mit der Besteuerung der Rentenzahlungen erkauft.

Wird der Hauptvertrag - etwa eine Basisrente mit hoher laufender Prämie - ohne eine Sonderregelung gekündigt, so endet auch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.


Der frühe Vogel ...

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird Ihr Gesundheitszustand überprüft. Vorerkrankungen sorgen oft entweder für einen Ausschluss - das Risiko (z. B. "Rücken / Wirbelsäule") wäre dann nicht versichert - oder für eine komplette Nichtannahme des Antrags. Eine Absicherung in jungen Jahren ist daher absolut sinnvoll, da einem später durch hinzugekommene Erkrankungen ggf. der Weg in die Berufsunfähigkeitsversicherung verschlossen bleibt.

Zudem werden die Prämien mit höherem Eintrittsalter teurer. Im Ergebnis summieren sich die höheren Prämien eines 10 Jahre später abgeschlossenen Vertrags über die gesamte Laufzeit auf etwa das Niveau der Summe der niedrigeren Prämien bei Abschluss 10 Jahre zuvor. Abwarten spart also kein Geld, sondern sorgt nur für nicht vorhandenen Versicherungsschutz. Konkret für einen Bauingenieur mit Versicherungsdauer bis zum 67. Lebensjahr:

  • Versicherungsbeginn mit 30 Jahren: 24.206,88 Euro (37 Jahre x 12 x 54,52 Euro)
  • Versicherungsbeginn mit 25 Jahren: 24.192,00 Euro (42 Jahre x 12 x 48,00 Euro)
  • Versicherungsbeginn mit 20 Jahren: 24.071,52 Euro (47 Jahre x 12 x 42,68 Euro)

... ist gesünder

Eine gefüllte Krankenakte ist nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein Problem für die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung. Tendenziell wird diese Krankenakte mit zunehmendem Alter dicker werden. Und zahlreiche Vorerkrankungen sorgen für Ausschlüsse oder eine komplette Ablehnung.

Allerdings gibt es oft die Möglichkeit in der individuellen Risikoprüfung Zusatzinformationen einzureichen, die etwa Ausschlüsse verhindern.


Dynamik und Inflation

Eine Dynamik ist eine regelmäßige Anpassung (Erhöhung) der Versicherungsleistung und soll den realen Wert der Versorgung stabil halten, also der Inflation entgegenwirken. Zu unterscheiden ist die Beitragsdynamik (hier wird der Beitrag entsprechend der vereinbarten Werte erhöht) und die Leistungsdynamik (vereinbarter Erhöhungssatz bezieht sich auf Versicherungssummen).

Dieser Unterschied ist nicht unbedeutend, da Beitrag und Leistung nicht im selben Verhältnis angehoben werden. Vielmehr wird zum Zeitpunkt der dynamischen Anpassung eine neue Versicherungssumme berechnet und zwar mit dem dann aktuellen Alter.


Fazit

Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind relativ hoch. Daher ist es um so wichtiger, das Risiko abzusichern, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

  • Je früher, desto besser: Die notwendige Gesundheitsprüfung bei Abschluss der Versicherung fällt i. d. R. besser aus und die Prämien sind wegen des jungen Alters deutlich günstiger.
  • Rentenhöhe bewusst festlegen: Grob kann man von ca. 70 % bis 80 % des Nettoeinkommens ausgehen, wobei man über die gesamte Vertragslaufzeit die Inflation beachten sollte.
  • Studieren geht über Sortieren: Gute Tarife müssen nicht zwangsläufig teuer sein, allerdings können sehr günstige Produkte deutlich Leistungslücken beinhalten, die es professionell zu bewerten gilt.
  • Auswirkungen der Antragsfragen: Seien Sie ehrlich bei den Gesundheitsfragen, aber beantragen Sie nicht wahllos eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollten Sie abgelehnt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen werden, haben Sie durch die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten und gezielte Fragen im Antrag ggf. Probleme eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem anderen Versicherer zu erhalten.
  • Nachversicherungsgarantien sind wichtig: Der Absicherungsbedarf wächst mit den Ansprüchen und vor allem dem Gehalt. Transparente Nachversicherungsoptionen sind sinnvoll.