Haftungsrisiken
Haftungsrisiken bergen immer ein enormes Schadenpotential. Sie sind daher vorrangig und umfassend abzusichern. Bei bestehendem Privathaftpflichtschutz scheidet der mitversicherte Ehegatte mit dem Tag der Scheidung aus und muss sich um eigenen Versicherungsschutz kümmern. Eine Privathaftpflicht-Familienpolice kann ggf. auf Singlepolicen umgestellt werden. Die Mitversicherung von Kindern ist zu prüfen. Die Absicherung weiterer Haftungsrisiken (z.B. bei Tierhaltern) sollte besprochen werden (wer trägt und versichert welches Risiko?).
Übernahme Krankheitskosten
Im Falle einer Scheidung stellt sich die Frage, ob und inwieweit das Einkommen des ehemaligen Partners bei der Ermittlung des eigenen Versorgungsbedarfs einbezogen wurde. Künftige Unterhaltsansprüche /-zahlungen sind zu berücksichtigen. Eine Veränderung bestehender Ansprüche (z. B. auf Erwerbsminderungsrente und/oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung) durch den Versorgungsausgleich ist zu bedenken. Bei Änderungen sollte eine bestehende Versorgung angepasst oder eine solche eingerichtet werden.
Krankheits-/unfallbedingte Einkommensausfälle
Es sollte geklärt werden, ob bei der Bedarfsermittlung das Einkommen/Vermögen beider Partner gemeinsam oder getrennt betrachtet werden soll. Entsprechend sollte eine bestehende Versorgung angepasst oder eine neue eingerichtet werden.
Pflegefallrisiko
Im Falle einer Scheidung stellt sich die Frage, ob das Einkommen, Vermögen und die Fähigkeit zur Pflege des bisherigen Partners bei der Ermittlung des persönlichen Bedarfs berücksichtigt wurde. Gegebenenfalls muss eine bestehende Versorgung angepasst werden.
Langlebigkeitsrisiko*
Durch die Scheidung entstehen möglicherweise gesetzlich oder vertraglich bedingte künftige Versorgungsansprüche des ehemaligen Partners. Daher ist zu empfehlen, diese Bereiche für beide Ehepartner komplett zu analysieren. Hierzu gehört auch, dass bestehende Versorgungen hinsichtlich der Höhe der Absicherung, der Bezugsrechte, der Garantiezeiten, der Versicherungsnehmereigenschaften etc. überprüft und ggf. geändert werden.
* Mit "Langlebigkeitsrisiko" ist gemeint, dass bereits vor dem Tod Auszahlungspläne enden oder gebildetes Kapital verbraucht ist. Anders als etwa die gesetzliche Altersrente oder lebenslang gewährte private oder betriebliche Renten, die mind. bis zum Tod der versicherten Person gezahlt werden.
Todesfallrisiko
Anlässlich einer Scheidung sollte überprüft werden, ob und in welcher Höhe noch Absicherungsbedarf des bisherigen Ehepartners oder etwaiger Kinder besteht. Bezugsrechte und die Versiche-rungsnehmereigenschaft sind bei bestehenden Verträgen zu überprüfen.
Sachwertrisiken
Sofern sich anlässlich der Scheidung nachhaltige Veränderungen der Sachwerte, oder durch Umzug/Zusammenzug Veränderungen zu den Risikoorten ergeben, ist dies in den bestehenden Ver-trägen zu berücksichtigen. Bei Kfz-Versicherungen sind Versicherungsnehmer, Haltereigenschaften sowie Rabattübertragungen zu prüfen.
Sonstige Risiken
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung scheidet der mitversicherte Ehegatte mit dem Tag der Scheidung aus und muss sich um eigenen Versicherungsschutz kümmern. Eine Familien-police kann ggf. auf Singlepolicen umgestellt werden. Die Mitversicherung von Kindern ist zu prü-fen. Es wird empfohlen, die Absicherung weiterer Risiken zu besprechen (wer trägt und versichert welches Risiko?).
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Eine Scheidung verändert je nach Lebensform und finanzieller Absprache auch den Betrachtungshorizont in der Beratung, sofern vorher eine gemeinsame Betrachtung gewünscht war. Dies gilt insbesondere hinsichtlich vorhandener Girokonten und ggf. gemeinsamen Verbindlichkeiten. Sofern Kontokorrentkredite vorhanden sind, sollte eine schnelle Tilgung oder längerfristige Umfinanzierung erfolgen.
Kurzfristige Anlagen
Die Kosten von künftig getrennten Haushalten ändern sich. Dementsprechend sollte der Liquiditätspuffer ausgelegt sein. Generell wird empfohlen zwei bis drei Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto oder Sparbuch verfügbar zu haben, das nicht längerfristig gebunden ist. Aus dem Scheidungsurteil kann sich die Notwendigkeit einer Neustrukturierung des Vermögens ergeben.
Mittelfristige Verbindlichkeiten
Aus dem Scheidungsurteil ergibt sich in der Regel eine veränderte Liquiditätssituation, die bei neuen Finanzierungen bzw. Prolongationen beachtet werden muss. Aus zusätzlichen dauerhaften Verpflichtungen, die sich z. B. aus dem Betrieb und Unterhalt einer Immobilie ergeben, kann eine geänderte Liquiditätsprognose resultieren. Die Struktur der Verbindlichkeiten sollte optimiert werden (Orientierungszins, Sondertilgungsoptionen und alterskongruente Restlaufzeiten beachten).
Mittelfristige Anlagen
Die Sparraten sollten an die veränderte Liquiditätssituation und die veränderte Risikotragfähigkeit des Haushalts (alleinstehend oder Patchworkfamilie; ein oder mehrere Einkommen) angepasst werden. Sofern erforderlich, sollte eine Anlageauflösung vor Nutzung eines Kontokorrentkredits erfolgen.
Langfristige Verbindlichkeiten
Aus dem Scheidungsurteil ergibt sich in der Regel eine veränderte Liquiditätssituation, die bei neuen Finanzierungen bzw. Prolongationen beachtet werden muss. Aus zusätzlichen dauerhaften Verpflichtungen, die sich z. B. aus dem Betrieb und Unterhalt einer Immobilie ergeben, kann eine geänderte Liquiditätsprognose resultieren. Die Struktur der Verbindlichkeiten sollte optimiert werden (Orientierungszins, Sondertilgungsoptionen und alterskongruente Restlaufzeiten beachten).
Langfristige Anlagen
Die Sparraten sollten an die veränderte Liquiditätssituation und die veränderte Risikotragfähigkeit des Haushalts (alleinstehend oder Patchworkfamilie; ein oder mehrere Einkommen) angepasst werden. Sofern erforderlich, sollte eine Anlageauflösung vor Nutzung eines Kontokorrentkredits erfolgen.