Als Betriebsinhaber haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden. Damit haften Sie auch für die Fehler Ihrer Beschäftigten. Gleiches gilt, wenn Sie freiberuflich tätig sind (in diesen Fällen spricht man von einer Berufs-Haftpflichtversicherung).


Risiken für Ihr Unternehmen

Ansprüche gegen Sie können schnell entstehen – und das nicht nur beim Einsatz von schwerem Arbeitsgerät durch Ihre Mitarbeiter. Denn durch eine verbraucherorientierte Produkthaftung und Rechtsprechung erheben zunehmend mehr Endverbraucher ihre Ansprüche direkt gegen Hersteller und Handel. Ansprüche ergeben sich beispielsweise aus:

  • die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
  • Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben
  • fehlerhafte Dienstleistungen
  • Gefährdungen der Umwelt

Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – sogar in Fällen, wo Sie Ihren Betrieb schon eingestellt haben.

Die Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung bietet den notwendigen Versicherungsschutz zur Abdeckung dieser Risiken und gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen, häufig z. B. bei öffentlichen Ausschreibungen, verlangen Kunden und Auftraggeber sogar ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.


Mietsachsschäden, Subunternehmerrisiko und Co.

Mit einer Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung können viele zusätzliche Risiken, z. B. Mietsachschäden, das Subunternehmerrisiko oder auch das Auslandsrisiko für Exporte, Geschäftsreisen oder Montagen, abgedeckt werden. Die Haftung wird teilweise auch noch nach Betriebseinstellung übernommen.

Im Schadensfall prüft die Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung, ob Sie überhaupt für den Schaden haftbar gemacht werden können. Damit wehrt sie unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab und ist damit sozusagen Ihre passive Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherer jeden gegen Sie gerichteten Anspruch eines Dritten, der unter den Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung fällt, auf Rechtmäßigkeit dem Grunde und der Höhe nach prüft und Sie bis zur Erledigung des Vorfalls durch sein juristisch geschultes Personal begleitet.