Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen. Damit solche Schäden nicht Ihre Existzenz gefährden, gibt es die Privathaftpflichtversicherung.
Solche existenzvernichtenden Fälle sind allerdings äußerst selten, weswegen die Prämien im Gegensatz zu den sehr hohen Versicherungssummen von mehreren Millionen Euro überschaubar sind. Umso wichtiger, dass diese extremen Beispiele ebenso abgedeckt sind wie kleinen Missgeschicke - und eben alles, was dazwischen liegt.
"Pflichtversicherung"
Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Für eine geringe Prämie und mit hoher Versicherungssumme, schützt sie Existenzen und sorgt für den aktiven Schutz Ihres Vermögens. Eine Privathaftpflichtversicherung wehrt zudem unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Prämienbeispiel
Für eine Privathaftpflichtversicherung mit sehr guten Leistungen zahlen etwa
- Singles rund 50 Euro,
- Familien rund 70 Euro
- und Senioren/Rentner (inkl. Familie) rund 50 Euro im Jahr.
Basisdeckungen können zwar noch einmal 10 bis 15 Euro weniger kosten, beinhalten aber oft wichtige Leistungen nicht. Das ist angesichts der geringen "Sparpotentials" im Schadenfall besonders ärgerlich.
Eine solide Deckung kann je nach Versicherer sogar noch erweitert werden, was i.d.R. einen moderaten Aufschlag bedeutet. Solche Erweiterungen können sein:
- Abhandenkommen beruflicher Schlüssel
- Beschädigung von gemieteten oder geliehenen Sachen
- Schäden gegenüber dem Arbeitgeber und/oder Kollegen
Leistungsunterschiede
Die im Vergleich zum Risiko sehr geringe Prämie sorgt kurioserweise verstärkt zum Sparfuchsverhalten - im Leistungsfall leider zu unrecht. Folgendes wird bei Basisdeckungen gerne weggelassen:
- Versicherungsschutz in Ausübung eines Ehrenamts
- Schäden durch fremde versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge im Ausland
- Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Aufsitzrasenmäher)
- Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Anhänger
- Forderungsausfall
Ein reiner Prämienvergleich wird für Sie daher oft nicht zielführend sein. Insbesondere wenn Sie genaue Vorstellungen vom gewünschten Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes haben.
Diensthaftpflicht
In die eigene Privathaftpflicht können Lehrer oder Erzieher bei manchen Anbietern auch eine Diensthaftpflicht einschließen. Wichtige Unterschiede in den Versicherungsbedingungen und in den optionalen Erweiterungen gibt es aber auch dort.