Ihre persönliche Checkliste: Urlaub×

Haftungsrisiken

Haftungsrisiken bergen immer ein enormes Schadenpotential. Sie sind daher vorrangig und umfassend abzusichern. Es sollte überprüft werden, ob sich der bestehende Versicherungsschutz auf das Urlaubsziel erstreckt (Geltungsbereich z. B. in der Kfz- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung). Im Urlaub können zusätzliche Haftungsrisiken aus der Anmietung von Fahrzeugen, Hotelzimmern oder Ferienwohnungen/ -häusern entstehen. Haftungsrisiken sollten unbedingt besprochen, erfasst und abgesichert werden.


Übernahme Krankheitskosten

Eine Überprüfung, ob Versicherungsschutz für das Urlaubsziel und die Urlaubsdauer gegeben ist, ist anzuraten (örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung). Bei schwerer Erkrankung kann ein Rücktransport erforderlich werden. Daher sollte über eine Auslandsreisekrankenversicherung gesprochen werden.


Krankheits-/unfallbedingte Einkommensausfälle

Es sollte überprüft werden, ob Versicherungsschutz für das Urlaubsziel und -dauer gegeben ist (örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich).


Todesfallrisiko

Bei Tod am Urlaubsort entstehen Kosten für die Rückführung.


Sachwertrisiken

Eine Überprüfung, ob Versicherungsschutz für das Urlaubsziel und die Urlaubsdauer gegeben ist, ist anzuraten (örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich; z. B. Kfz-Kaskoversicherung, Hausrat-Außenversicherung). Versicherer bieten den Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung an. Auf Sicherungsvorschriften in bestehenden Sachversicherungen sollte hingewiesen werden (z. B. Entleeren von Wasserhähnen).


Sonstige Risiken

Durch das Nichtantreten oder den Abbruch einer Reise können Kosten entstehen. Hierfür wird generell Versicherungsschutz angeboten. Es ist empfehlenswert zu überprüfen, ob Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für das Urlaubsziel und die Urlaubsdauer gegeben ist.


Kurzfristige Verbindlichkeiten

Ein Urlaub kostet Geld. Sofern hierfür kurzfristige Verbindlichkeiten aufgenommen wurden, sollten diese schnellstmöglich zurückgeführt werden.


Kurzfristige Anlagen

Wurden für den Urlaub kurzfristige Anlagen aufgelöst, ist zu empfehlen, den Liquiditätspuffer wieder aufzufüllen. Generell sollten zwei bis drei Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto oder Sparbuch verfügbar und nicht längerfristig gebunden sein.