Mit dem gestiegenen Risiko der Pflegebedürftigkeit (gestiegene Lebenserwartung, bessere medizinische Versorgung) geht auch das Risiko des drastischen Kapitalverzehrs einher. Was der nächsten Generation weitervererbt werden sollte, schwindet innerhalb weniger Jahre oder Monate.
In manchen Fällen werden die Leistungen für die Unterbringung in ein Pflegeheim zunächst vom Sozialamt vorgestreckt. Aber dieses holt sich die Ausgaben im Nachhinein wieder zurück und zwingt die Pflegebedürftigen zum Verkauf des Einfamilienhauses, zur Liquidierung von Vermögen oder zur Veräußerung privater Besitztümer. Besonders hart trifft es die direkten Verwandten und damit auch die Kinder, die wiederrum dann für die Kosten einzustehen haben, wenn alle Vermögenswerte der pflegebedürftigen Eltern aufgebraucht sind.
Gesetzliche Absicherung
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird vom medizinischen Dienst festgestellt. Danach wird in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegestufe festgelegt, anhand derer sich die Zahlungen bemessen. Problematisch kann dies durch die Nervosität bei dieser Interviewsituation oder einfach durch den Umstand sein, dass ältere Menschen die eigene Krankheit und den eigenen Hilfebedarf herunterspielen.
- Pflegestufe 3: Der Hilfebedarf muss nach § 15 SGB XI wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege 4 Stunden entfallen
- Pflegestufe 2: Der Hilfebedarf muss nach § 15 SGB XI wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege 2 Stunden entfallen
- Pflegestufe 1: Der Hilfebedarf muss nach § 15 SGB XI wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege 45 Minuten entfallen
Pflegestufe und ADL
In zahlreichen privaten Absicherungsvarianten wird daher nicht nur auf das Urteil innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung abgestellt, sondern auch ein eigenes Punktesystem angewandt, um solchen weichen Faktoren entgegenzuwirken.
Dabei wird geprüft, ob der Versicherungsnehmer sog. Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL = Activities of daily Living) noch ohne Hilfe ausüben können. Dazu können unterschiedliche Aktionen wie etwa die Reinigung des Körpers, die Verrichtung der Notdurft oder die Nahrungsaufnahme zählen.
Vermögen minus Pflegekosten
Die Kosten für eine ambulante oder sogar eine stationäre Pflege - z. B. nach einem Schlaganfall - können die eigenen finanziellen Möglichkeiten erheblich übersteigen. Je nach Pflegestufe zwischen 1.000 Euro und 3.500 Euro pro Monat - in einigen Fällen sogar noch mehr.
Möglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung
Auch für die Pflegefallabsicherung gilt i. d. R. der Vorbehalt einer Gesundheitsprüfung. Bei Vertragsschluss wird also der Gesundheitszustand erfragt und danach entscheidet der Versicherer, ob er den Vertrag schließen möchte oder nicht.
Mittlerweile, und sofern mit etwas Weitblick ausgestattet, gibt es aber auch Möglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung das Pflegefallrisiko zumindest teilweise abzusichern. Das kann z. B. durch eine andere Kalkulationsgrundlage (kürzere Lebensresterwartung im Pflegefall) erfolgen oder durch eine Wartezeit, die anstelle einer Gesundheitsprüfung tritt.
So kann etwa ein Kapitalbetrag verzinst angelegt werden, während ein zukünftiges Pflegefallrisiko zugleich abgesichert ist. Oder Altersrenten aus privaten Rentenversicherungen erhöhen sich im Pflegefall.