Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Wer bestimmte Leistungen haben möchte, muss sich privat (zusatz-)versichern.

Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.

Fehlende gesetzliche Absicherung

Diese bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B.

  • Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
  • freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
  • Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
  • volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
  • Heilpraktikerbehandlung
  • Pflegezusatzversicherung
  • hohe Erstattung für Zahnersatz
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Präventivmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen

Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren.