Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten. Bei bis zu acht Wochen langen Reisen können Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes versichert werden.


Barzahlung im Krankenhaus?

Zwar kommen die gesetzlichen Kassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslandskrankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten.


Nicht auf Behandlung verzichten

Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung zu verzichten zu müssen, ist keine gute Alternative - abgesehen davon, dass bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus, z. B. nach einem Unfall, oftmals gar keine Wahl besteht. Hier hilft die Auslandskrankenversicherung, denn sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte (üblicherweise bis zu 8 Wochen).

Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung im Jahresvertrag oft bereits bei einer einzigen etwas längeren Auslandsreise empfehlenswert. Dies gilt insbesondere für Familientarife, die dann die gesamte Familie und alle im Versicherungszeitraum angetretenen Reisen automatisch abdecken. Gerne finden wir die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.

Für Reisen, die länger als 8 Wochen dauern, Geschäftsreisen, Work&Travel-Touren, ausländische Gäste hier in Deutschland oder andere Konstellationen gibt es wiederum spezielle Tarife einzelner Versicherer. Aber auch hier helfen wir gerne weiter.